1. Geltungsbereich 

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Consulting-, Konzeptions- und Trainingsleistungen, insbesondere Trainingskurse, Seminare und andere Veranstaltungen mit Schulungsinhalten von Elementartraining und der act & protect® Academy by Elementartraining. Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nicht, auch wenn Elementartraining nicht ausdrücklich widerspricht. 

1.2 Elementartraining erbringt Dienstleistungen durch eigene oder beauftragte freie Mitarbeitende. Beauftragte freie Mitarbeitende erbringen ihre Leistungen in eigener Verantwortung auf der Grundlage eines einheitlichen Konzepts. 

1.3 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainings-, Coaching- oder Beratungsleistungen werden in dem jeweiligen Angebot von Elementartraining im Einzelnen festgelegt und bedürfen der Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers in Textform. Danach kann der Vertragsinhalt nur noch durch ausdrückliche Vereinbarungen in Textform geändert werden. 

1.4 Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen der Mitarbeitenden oder Vertretenden von Elementartraining bedürfen zur Rechtswirksamkeit einer Bestätigung in Textform. 

2. Buchung . Vertragsschluss

2.1 Angebote von Elementartraining sind stets freibleibend und unverbindlich und bedürfen der Auftragserteilung durch den Auftraggeber bzw. einer Auftragsbestätigung durch Elementartraining in Textform. 

2.2 Buchungen zu Angeboten / Auftragserteilungen können auch telefonisch mit Gegenbestätigung oder in Textform erfolgen. 

2.3 Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn Elementartraining die Annahme der Buchung innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Eingang der Anmeldung bestätigt, mindestens in Textform oder telefonisch mit Gegenbestätigung. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei Elementartraining berücksichtigt. Der / die Kund*in hat diese Bestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu widersprechen. 

3. Leistungsgebühren

3.1 Das erste Kontaktgespräch zwischen Auftraggebenden und Elementartraining wird unentgeltlich geführt. 

3.2 Es wird ein Tages- bzw. Stundenhonorar für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit den Auftraggebenden oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart. Unsere Leistungen erfolgen auf der Grundlage des jeweils in Textform abgegebenen Angebots. 

3.3 Für Trainings, Coachings und Consulting wird ein Tages- bzw. Stundenhonorar vereinbart. Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber werden sonstige Kosten pro Dozent*in (gefahrene Kilometer á 0,50 € pro Kilometer oder Bahnfahrt 1. Klasse oder Flug Economy, Beförderungskosten, Parkkosten sowie Hotelübernachtung, ggf. mit Vor- und/oder Nachübernachtung), Verpflegung der Teilnehmenden, Raum- und Raumnebenkosten sowie Versandkosten und Materialkosten oder sonstiger anfallender Kosten nach Absprache) berechnet. 

3.4 Sind im Einzelauftrag bestimmte Zeitkontingente vereinbart worden und werden diese überschritten, erfolgt eine Inrechnungstellung entsprechend der vereinbarten Stunden-/Tagessätze. Auch bei nur zeit- oder teilweiser Teilnahme ist die gesamte Gebühr zu entrichten. 

3.5 Die Gebühren verstehen sich pro Tag zuzüglich der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

3.6 Die Gebühren schließen die von Elementartraining zur Verfügung gestellten Trainingsunterlagen mit ein.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Die Preise von Elementartraining verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie anfallenden Reisekosten (gefahrene Kilometer á 0,50 € pro Kilometer oder Bahnfahrt 1. Klasse oder Flug Economy, Beförderungskosten, Parkkosten sowie Hotelübernachtung, ggf. mit Vor- und/oder Nachübernachtung), Verpflegung der Teilnehmenden, Raum- und Raumnebenkosten sowie Versandkosten. 

4.2 Rechnungen von Elementartraining sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang fällig und ohne Abzug zahlbar, sofern nicht eine andere Vereinbarung mindestens in Textform getroffen wurde. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist kommen die Kund*innen ohne weitere Mahnung in Verzug. Falls die Kund*innen mit der Zahlung in Verzug geraten, kann Elementartraining Zinsen in Höhe von 8 % Punkten über dem Basiszinssatz p.a. berechnen. 

Wenn Vorauszahlungen vereinbart sind, sind diese nach Rechnungsstellung innerhalb von 10 Tagen nach Zugang fällig. Der Schlussbetrag wird nach erbrachter Leistung fällig. 

4.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Auftragnehmenden über den Betrag verfügen können. 

4.4 Die Kund*innen können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht können die Kund*innen nur wegen Gegenforderungen ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. 

5. Mitwirkungspflicht

5.1 Wird eine Veranstaltung vereinbarungsgemäß in den Geschäftsräumen der Kund*innen durchgeführt, müssen die Kund*innen rechtzeitig für eine geeignete Umgebung sorgen. Ist diese nicht gegeben und können aus diesem Grund Dienstleistungen nicht ausgeführt werden, tragen die Kund*innen hierfür die Verantwortung; eine Haftung von Elementartraining ist insoweit ausgeschlossen. Die Kund*innen werden Elementartraining bei der Ausführung der vereinbarten Leistung nach besten Kräften unentgeltlich unterstützen und unaufgefordert alle Informationen und Unterlagen mitteilen, die hierfür von Bedeutung sind. Die Kund*innen haben für eine angemessene Verpflegung der Trainingsteilnehmenden und Referenten zu sorgen. Verletzen die Kund*innen ihre Mitwirkungspflicht, ist Elementartraining zur Leistung nicht verpflichtet. Ziffer 7.1 Satz 1 Alternative 1 gilt nicht. 

6. Leistungsstörungen . Lieferfristen

6.1 Bei Ausfall einer Veranstaltung aus Gründen, die in der Person der Referenten liegen, aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Dienstleitung durch eine*n Ersatzreferent*in. Die ausgefallene Dienstleistung wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Kosten, die dem Auftraggebenden durch die Verschiebung des Termins oder die hierdurch bedingte Absage der Auftragsdurchführung entstehen, sind von Elementartraining. nicht zu erstatten. Ersatz von Kosten, Aufwendungen, Schäden oder anderen wirtschaftlichen Nachteilen, die den Kund*innen im Zusammenhang mit dem Ausfall entstehen, kann nicht verlangt werden. 

6.2 Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Von Vertragspartner*innen veranlasste Änderungen nach Auftragserteilung berechtigen uns zur Terminverschiebung. 

6.3 Kann eine Lieferfrist wegen gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen oder höherer Gewalt nicht eingehalten werden, werden diese um eine angemessene Frist verlängert. 

7. Rücktritt . Umbuchung . Kündigung

7.1 Elementartraining hat das Recht, vor Dienstleistungsbeginn von einem Vertrag zurückzutreten, wenn eine wirtschaftliche Durchführung der Veranstaltung nicht möglich ist oder wenn ein oder mehrere Referent(innen) an der Teilnahme am Training verhindert ist / sind und Ersatz nicht zur Verfügung steht. Der Rücktritt kann mündlich mit Gegenbestätigung oder in Textform erfolgen. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend. 

7.2 Die Kund*innen haben das Recht, vor Dienstleistungsbeginn ohne Grund zurückzutreten. Der Rücktritt kann mündlich mit Gegenbestätigung oder in Textform erfolgen. Erfolgt der Rücktritt mindestens 28 Tage vor Dienstleistungsbeginn, so ist keine Gebühr zu bezahlen. Erfolgt er weniger als 28 Tage, aber mindestens 7 Kalendertage vor Dienstleistungsbeginn, so werden 50 % der Gebühr zur Zahlung fällig. Erfolgt er weniger als 7 Kalendertage vor Dienstleistungsbeginn, so werden 100 % der Gebühr zur Zahlung fällig. Treten die Kund*innen von einem vereinbarten Coachingtermin zurück, gelten die nachfolgenden Fristen. Erfolgt der Rücktritt mindestens 48 Stunden vor vereinbartem Termin, so werden 50% des Volumens des Termins zur Zahlung fällig. Erfolgt er weniger als 48 Stunden vor vereinbartem Termin, so werden 100 % des Volumens des Termins zur Zahlung fällig. 

7.3 Maßgeblicher Zeitpunkt für den Rücktritt bzw. die Umbuchung ist der Zugang der jeweiligen Rücktritts- bzw. Umbuchungserklärung bei Elementartraining. 

7.4 Treten die Vertragspartner*innen vom Auftrag zurück, sind bereits angefallene Kosten seitens Elementartraining, welche nicht storniert werden können, vom Auftraggebenden an Elementartraining zu erstatten. 

7.5 Nimmt ein*e Teilnehmer*in an einer Veranstaltung nicht teil, ohne dass die Kund*innen vom Vertrag zurückgetreten wären oder die Veranstaltung umgebucht hätten, so haben die Kund*innen die volle Gebühr zu zahlen. Die Kund*innen haben das Recht, eine*n Ersatzteilnehmer*in zu benennen, sofern diese*r die Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllt. Dies bedarf einer gesonderten Anmeldung des Ersatzteilnehmenden. 

7.6 Einzelverträge, wie Coachingverträge, können, soweit nicht anderweitig gesetzlich kündbar, beiderseits nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. § 621 BGB wird ausgeschlossen. Falls der Auftraggebende einen Vertrag kündigt oder falls Elementartraining aus einem wichtigem, vom Auftraggebenden zu vertretendem Grund kündigt, behält Elementartraining den vollen, für das komplette Projekt noch offenen oder erwarteten Vergütungsanspruch, gemindert um ersparte Aufwendungen, die mit 60 % des Projekthonorars pauschaliert werden. Den Vertragspartner*innen bleibt der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens vorbehalten. 

7.7 Abweichend können andere Rücktrittsbedingungen vereinbart werden, diese bedürfen mindestens der Textform. 

8. Datenschutz

8.1 Unterlagen, Inhalte sowie andere von Elementartraining zur Verfügung gestellte Dokumente (nachfolgend „Unterlagen“ genannt) sind urheberrechtlich geschützt. Sie stehen ausschließlich dem Leistungsbeziehenden zur Verfügung und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Elementartraining. Elementartraining behält sich alle Rechte an den Trainingsunterlagen vor. 

8.2 Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Elementartraining ist die vollständige oder auszugsweise Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Weitergabe an Dritte, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe von Unterlagen in jedweder Form (Fotokopie, Mikrofilm, unter Verwendung elektronischer Systeme oder anderer Verfahren) und zu jedwedem Zweck, insbesondere zum Zwecke eigener Gestaltung, unzulässig. 

8.3 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb von Elementartraining mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Die Kund*innen erteilen hiermit ihre ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die Elementartraining im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Die Kund*innen sind ferner damit einverstanden, dass Elementartraining die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke von Elementartraining verwendet. 

8.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt unter Geheimhaltung der Geschäfts- und Betriebsangelegenheiten der Kund*innen. 

8.5 Werden bei Lieferungen nach Zeichnungen, Daten oder sonstige Angaben des Auftraggebenden Schutzrechte Dritter verletzt, stellt der Auftraggebende Elementartraining von sämtlichen Ansprüchen frei. 

8.6 Der Auftraggebende erklärt sich einverstanden, dass die im Verlauf der Auftragsbearbeitung zur Verfügung gestellten Unterlagen bzw. erzeugten Daten, EDV-technisch gespeichert werden. Ein Recht auf Zugriff oder Aktualisierung dieser Daten besteht jedoch nicht. 

8.7 Elementartraining behält sich vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung der Kund*innen bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit der Kund*innen einzuholen und ihnen Daten – beschränkt auf den Fall nicht vertragsgemäßer Abwicklung, wie zum Beispiel beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – zu melden. Die Datenübermittlung erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Elementartraining erforderlich ist und schützenswerte Belange der Kund*innen nicht beeinträchtigt werden. Hierbei wird Elementartraining die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.

8.8 Die Kund*innen von Elementartraining stimmen hiermit zu, dass sie auf der Referenzliste auf der Webseite von Elementartraining erscheinen dürfen. Die Kund*innen haben das Recht, diese Zustimmung jederzeit schriftlich in Textform zu widerrufen.

9. Haftungsbeschränkung

9.1 Soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weiter gehende Ansprüche der Kund*innen – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Elementartraining haftet nicht für Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet Elementartraining nicht für den Verlust von Daten, entgangenem Gewinn oder sonstige Vermögensschäden der Kund*innen. 

9.2 Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind Ansprüche auf Schadenersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Elementartraining die Pflichtverletzung zu vertreten hat, auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Elementartraining beruhen sowie bei fahrlässiger Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten). Einer Pflichtverletzung von Elementartraining steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. 

9.3 Die Haftung entsprechend Ziffer 9.2 ist bei leicht fahrlässiger Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 

9.4 Ist die Haftung von Elementartraining ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmenden, Mitarbeitenden, Vertretenden oder Erfüllungsgehilfen. 

9.5 Mit Ausnahme der Fälle von Vorsatz/Arglist, sowie des Lebens des Körpers oder der Gesundheit ist die Ersatzpflicht bei von Elementartraining zu vertretenden Sachschäden in jedem Fall begrenzt auf die Deckungssumme der von Elementartraining abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherungen. Elementartraining teilt die entsprechende Deckungssumme den Kund*innen auf Anfrage im Einzelfall mit. 

9.6 Elementartraining haftet nicht für den Verlust von Daten oder ihre Wiederbeschaffung, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung im Bereich der Kund*innen nicht eingetreten wäre. Eine ordnungsgemäße Datensicherung setzt voraus, dass die Kund*innen seine Daten täglich dem Stand der Technik entsprechend sichert, insbesondere Sicherungskopien in maschinenlesbarer Form anfertigt, damit diese Daten mit vertretbaren Aufwand wieder hergestellt werden können. Die Haftung für einen Datenverlust ist jedenfalls auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten wäre. 

10. Geheimhaltung

10.1 Elementartraining verpflichtet sich, über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse des Auftraggebenden und der von dem Auftraggebenden betreuten Kund*innen Verschwiegenheit zu bewahren und nur mit ausdrücklicher, vorheriger Zustimmung des Auftraggebenden Dritten gegenüber hierüber Mitteilung zu machen oder für eigene Zwecke zu nutzen. Unabhängig davon, ob sie mündlich oder schriftlich mitgeteilt werden, sind geheimhaltungsbedürftige Informationen im Sinne dieses Vertrages, auch alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen, erkennbar ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis darstellende Informationen sowie Informationen über betriebliche Organisationsabläufe. Die Geheimhaltung beruht auf Gegenseitigkeit und gilt auch für vertrauliche Informationen, welche Elementartraining dem Auftraggebenden mitteilt. Hiervon ausgenommen sind Informationen, die nachweislich dem Auftragnehmenden bereits vor Beginn des Auftrages bekannt waren oder ohne Verletzung einer Verpflichtung aus diesem Vertrag und Zutun des Auftragnehmers öffentlich bekannt sind oder werden. 

10.2 Auftraggebende*r und Auftragnehmende*r sind verpflichtet, die entsprechenden Geheimhaltungsvereinbarungen mit ihren Mitarbeitenden, die in eine Auftragsabwicklung eingebunden sind, entsprechende Geheimhaltungsvereinbarungen abzuschließen. 

10.3 Jeder Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung löst eine Vertragsstrafe aus, deren Höhe im Einzelfall von den betroffenen Vertragspartner*innen festgesetzt wird und deren Angemessenheit durch das zuständige Gericht überprüft werden kann. 

10.4 Geschäftliche und betriebliche Unterlagen aller Art, einschließlich persönlicher Aufzeichnungen über dienstliche Angelegenheiten, dürfen nur zu geschäftlichen Zwecken des Auftraggebers verwandt werden und sind sorgfältig aufzubewahren. Bei Beendigung des Vertrages sind vorstehende Unterlagen dem Auftraggebenden nach entsprechender Anforderung auszuhändigen. 

11. Treuepflicht

11.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität. Es ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitenden oder ehemaligen Mitarbeitenden sowie freien Mitarbeitenden des jeweiligen Vertragspartners, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit zu unterlassen. Jeder Verstoß gegen diese Verpflichtung löst eine Vertragsstrafe aus, deren Höhe im Einzelfall von den betroffenen Vertragspartner*innen festgesetzt wird und deren Angemessenheit durch das zuständige Gericht überprüft werden kann. 

12. Gewährleistung

12.1 Der Auftraggeberndeerkennt an, dass sämtliche von Elementartraining erstellten Werke und dokumentierten Leistungen urheberrechtlich geschützt sind. Eine Vervielfältigung und/oder Verwendung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggebenden bedarf in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Elementartraining. 

12.2 Der Auftraggebende sichert zu, dass den von Elementartraining für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werke/ Unterlagen keinerlei Urheber-, Marken, Namens-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte Dritter entgegenstehen. Das von Elementartraining vorbereitete Material wird den Teilnehmenden vom Auftraggeber nach Maßgabe der in diesen Bedingungen genannten Bestimmungen zur Verfügung gestellt. 

12.3 Der Auftraggebende informiert Elementartraining vor und während der vereinbarten Trainings-, Coaching- oder Beratungsmaßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Gegebenenfalls wird eine verantwortliche Kontaktperson vom Auftraggebenden benannt. 

12.4 Sollten von Elementartraining erbrachte Leistungen Mängel aufweisen, so hat der Auftraggebende Anspruch auf Nachbesserung. Diese müssen innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang und Kontrolle der Unterlagen schriftlich angezeigt werden. 

12.5 Die Vertragspartner*innen verpflichtet sich, nach Übergabe aller erstellten Datensätze diese auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Elementartraining übernimmt keine Haftung für Schäden aller Art, die durch fehlerhafte Ausführungen erstanden sind. 

13. Exportbestimmungen

13.1 Beabsichtigen die Kund*innen die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten, einschließlich Software, Inhalten und Unterlagen, sind sie verpflichtet, US-amerikanische, europäische und internationale Ausfuhrbestimmungen einzuhalten. Ohne vorherige behördliche Genehmigung ist es den Kund*innen nicht erlaubt, Vertragsprodukte direkt oder indirekt in Länder, die einem US Embargo unterliegen, oder an natürliche oder juristische Personen dieser Länder sowie an natürliche oder juristische Personen, die auf US-amerikanischen, europäischen oder internationalen Verbotslisten (z.B. „Entity List“, „Denied Persons List“, „Specifically Designated Nationals and Blocked Persons“) stehen, zu liefern. Ferner ist es untersagt, Vertragsprodukte an natürliche oder juristische Personen zu liefern, die in irgendeiner Verbindung mit der Unterstützung, Entwicklung, Produktion oder Verwendung von chemischen, biologischen oder nuklearen Massenvernichtungswaffen stehen. 

14. Schlussbestimmungen

14.1 Elementartraining ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns konkrete Anhaltspunkte über die Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebenden bekannt werden. 

14.2 Die Kund*innen sind nicht berechtigt, die Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. 

14.3 Sollten Teile dieser AGB unwirksam sein oder für unwirksam erklärt werden, so behalten die übrigen Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ihre Gültigkeit. Die Parteien werden das Vertragsverhältnis auf der Grundlage einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. 

14.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Münster. Elementartraining ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. 

14.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. 

Stand: März 2024

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